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  • Ist eine Therapie sinnvoll für mich?
    Wir möchten Ihnen zunächst unsere Anerkennung aussprechen, dass Sie den ersten Schritt gewagt haben, sich Hilfe zu suchen. Manchmal ist es nicht leicht, sich eingestehen zu müssen, dass man Hilfe benötigt. Und manchen von uns fällt es schwer, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir möchten Sie jedoch ermutigen genau dies zu tun. Vielleicht aber haben Ihnen auch Freunde oder Verwandte oder ArbeitskollegInnen dazu geraten eine Psychotherapie zu beginnen. Wenn dem so ist, versuchen Sie dies als Chance zu begreifen. Eine Psychotherapie gibt einem die Möglichkeit, mehr über sich zu erfahren und die eigenen Beziehungen neu zu gestalten. Eine Psychotherapie ist immer dann sinnvoll, wenn es aufgrund psychischer Probleme zu Einschränkungen im alltäglichen Leben kommt. Wenn soziale Ängste so groß werden, dass der Gang zum Supermarkt eine Qual wird oder soziale Kontakte allmählich wegbrechen, weil Beziehungen als überwiegend anstrengend oder frustrierend erlebt werden. In den "probatorischen Sitzungen", kann man gemeinsam klären, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist.
  • Wie ist die Regelung bei Privatversicherten und Selbstzahlern?
    Für Privatversicherte und Selbstzahler werden die Sitzungshonorare nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Die Kostenerstattung durch Ihre Privatversicherung richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Versicherungstarif und den darin geltenden Erstattungsbedingungen für ambulante Psychotherapie.
  • Wie lange dauert eine Psychotherapie?
    Die meisten seelischen Beschwerden entwickeln sich über einen längeren Zeitraum. Häufig bestehen seit Jahren innerseelische Spannungen, welche nach einer bestimmten auslösenden Situation zu Symptomen führen (Angst, Depression etc.). Um die Symptome zu mildern oder ganz aufzulösen, ist in der Regel eine längere Behandlung notwendig. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Kurzzeittherapie mit 24 Sitzungen und einer Langzeittherapie mit zusätzlich 36, also insgesamt 60 Sitzungen. Sollten die Behandlungsziele bis dahin nicht erreicht worden sein, kann man in der kognitiven Verhaltenstherapie zusätzliche 20, und in der tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie zusätzliche 40 Sitzungen beantragen und kommt auf ein Behandlungskontingent von 80/100 Sitzungen. Nur in der modifizierten analytischen Psychotherapie und Psychoanalyse ist das Stundenkontigent größer. Hier endet eine Langzeittherapie nach 80, bzw. 160 Sitzungen und eine Verlängerung ist bis zu 150, bzw. 300 Behandlungsstunden möglich. Eine Zusammenfassung können Sie dieser Tabelle entnehmen. Welche Behandlungsdauer sinnvoll erscheint, werden Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihrem PsychotherapeutIn entscheiden. In der Regel sollten Sie sich auf eine Behandlungsdauer von mehreren Monaten, bzw. einigen Jahren einstellen. In dieser Zeit erhalten Sie in der Regel eine bis zwei 50-minütige Behandlungen („Sitzungen“) in der Woche. In der Endphase einer Therapie können auch größere Abstände zwischen den Sitzungen sinnvoll sein. Sind die vereinbarten Behandlungsziele erreicht, kann eine Psychotherapie selbstverständlich auch früher beendet werden.
  • Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Paartherapie?
    Die Kosten für eine Paartherapie wird von keiner Krankenversicherung übernommen und muss daher selbst entrichtet werden.
  • Werden die Behandlungskosten von der Krankenversicherung übernommen?
    Wir sind eine kassenärztliche Praxis und daher werden die Behandlungskosten für gesetzlich und privat Versicherte, sowie Versicherungsnehmer der Beihilfe und der Freien Heilfürsorge übernommen.
  • Ich habe erst kürzlich eine Psychotherapie beendet. Darf ich nun erneut eine beantragen?
    In der Regel gilt eine Sperrfrist von zwei Jahren, die ablaufen muss, damit nach einer beendigten Psychotherapie eine neue begonnen werden kann, sofern diese verfahrensgleich ist. Haben Sie aber bspw. vor einem Jahr eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie beendet, könnten Sie nun eine tiefenpsychologische Kurzzeittherapie beantragen, obwohl sie innerhalb der Sperrfrist liegt. Bei besonderer Begründung und in Ausnahmefällen kann dies auch bei verfahrensgleichen Behandlungsformen beantragt werden.
  • Kann ich für eine/n Angehörige/n einen Therapieplatz anfragen?
    Die Therapiemotivation ist einer der wichtigsten Prädiktoren für den Therapieerfolg, deshalb bitten wir alle PatientInnen selbst anzurufen. Wenn Sie Partner/in, Freund/in oder Angehörige/r sind, versuchen Sie bitte die betreffende Person dazu zu motivieren, sich eigenständig bei uns zu melden.
  • Wie ist der allgemeine Ablauf einer Psychotherapie?
    Der Therapieverlauf orientiert sich ganz individuell an Ihren Bedürfnissen. Meistens sind die einzelnen Sitzungen zunächst geprägt von den aktuellen Anliegen und Schilderungen der Erlebniswelt der vorangegangenen Woche zu Beginn der jeweiligen Sitzung. Diese werden dann nach Möglichkeit mit den übergeordneten persönlichen Lebensthemen und Therapiezielen in Verbindung gebracht. Es werden Verhaltens- und Erlebnismuster identifiziert, die zwar schon immer da waren, doch durch eine bestimmte auslösende Situation die aktuelle Symptomatik hervorgerufen haben. Das vertiefte Verständnis in gemeinsamer Erarbeitung ermöglicht es Ihnen, neue Lösungswege und damit ein neues emotionales Gleichgewicht zu finden.
  • Wie hoch ist die Frequenz der Sitzungen?
    Die Behandlung findet als 50-minütige Einzelgespräche ein bis zwei Mal pro Woche statt. Am Anfang finden bis zu fünf sog. psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen zur Indikationsstellung statt. Gemeinsam mit Ihrem/Ihrer BehandlerIn klären Sie dabei, ob eine Psychotherapie geeignet, notwendig und hilfreich sein kann.
  • Wie lange dauert eine Psychotherapie
    Die meisten seelischen Beschwerden entwickeln sich über einen längeren Zeitraum im Leben. Häufig bestehen seit Jahren innerseelische Spannungen, welche nach einer bestimmten auslösenden Situation zu Symptomen führen (Angst, Depression etc.). Um die Symptome zu mildern oder ganz aufzulösen, bedarf es ebenfalls einiger Zeit. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung ist meist umso aufwendiger, je länger sie bereits besteht. In der Endphase einer Therapie können auch größere Abstände zwischen den Sitzungen sinnvoll sein. Sind die vereinbarten Behandlungsziele erreicht, kann eine Psychotherapie selbstverständlich auch früher beendet werden.
  • Wie viele Sitzungen werden von gesetzlichen Krankenversicherungen genehmigt?
    Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Kurzzeittherapie mit 24 Sitzungen und einer Langzeittherapie mit zusätzlich 36, also insgesamt 60 Sitzungen. Sollten Ihre Ziele bis dahin nicht erreicht worden sein, kann man in der kognitiven Verhaltenstherapie zusätzliche 20, und in der tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie zusätzliche 40 Sitzungen beantragen und kommt auf ein Behandlungskontingent von 80/100 Sitzungen. Nur in der modifizierten analytischen Psychotherapie und Psychoanalyse ist das Stundenkontigent größer. Hier endet eine Langzeittherapie nach 80, bzw. 160 Sitzungen und eine Verlängerung ist bis zu 150, bzw. 300 Behandlungsstunden möglich. Eine Zusammenfassung können Sie dieser Tabelle entnehmen. Welche Behandlungsdauer sinnvoll erscheint, werden Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihrem PsychotherapeutIn entscheiden. In der Regel sollten Sie sich auf eine Behandlungsdauer von mehreren Monaten, bzw. einigen Jahren einstellen. In dieser Zeit erhalten Sie meistens eine 50-minütige Behandlung („Sitzung“) in der Woche, manchmal auch zwei und in der Psychoanalyse in der Regel drei Mal.
  • Welche Therapieform ist für mich die Richtige?
    In unserer Praxis arbeiten TherapeutInnen unterschiedlicher Richtungen (Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, kognitive Verhaltenstherapie), und diese Frage ist nur sehr schwer zu beantworten. Die Forschung zeigt, dass die Qualität der therapeutischen Beziehung wichtiger ist, als die Auswahl des Verfahrens. Im Internet liest man zu dieser Frage häufiger, dass entscheidend sei, ob man lieber die Vergangenheit oder die Gegenwart thematisieren möchte. Als Entscheidungskriterium bietet sich diese Frage aber weniger an, da man sich in der Psychoanalyse und Tiefenpsychologie durchaus sehr intensiv mit der Gegenwart und dem Hier-und-Jetzt auseinandersetzt. Genauso sehr beschäftigt sich die kognitive Verhaltenstherapie mit der eigenen Vergangenheit und dem Ursprung dysfunktionaler Muster. Wenn man überhaupt eine vorsichtige Formulierung über die Passung machen will, dann die, dass Sie sich die Frage stellen müssen, wie Sie arbeiten möchten. Die Verhaltenstherapie beschäftigt sich vorwiegend mit den Symptomen. Durch diese konzentrierte Bearbeitung, begleitet durch spezifische Interventionen, Hausaufgaben und Übungen zeigen Studien, dass eine Symptomreduktion in den meisten Fällen schnell vorangehen kann. In der Psychoanalyse und tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie ist der/die TherapeutIn deutlich zurückhaltender, als in der kognitiven Verhaltenstherapie. Hierdurch soll es Ihnen ermöglicht werden, Ihr eigenes Erleben lebensgeschichtlich tiefergehend zu ergründen. Die ausgebildeten Symptome stehen weniger im Vordergrund. Vielmehr geht es darum, welche innere seelische Spannung vorliegt, die zu der aktuellen Belastung geführt hat.

MVZ Psychische Gesundheit

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

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