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Wir sind eine kassenärztliche Praxis und daher werden die Behandlungskosten für gesetzlich und privat Versicherte, sowie Versicherungsnehmer der Beihilfe und der Freien Heilfürsorge übernommen.
Für Privatversicherte und Selbstzahler werden die Sitzungshonorare nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Die Kostenerstattung durch Ihre Privatversicherung richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Versicherungstarif und den darin geltenden Erstattungsbedingungen für ambulante Psychotherapie.
Die meisten seelischen Beschwerden entwickeln sich über einen längeren Zeitraum. Häufig bestehen seit Jahren innerseelische Spannungen, welche nach einer bestimmten auslösenden Situation zu Symptomen führen (Angst, Depression etc.). Um die Symptome zu mildern oder ganz aufzulösen, ist in der Regel eine längere Behandlung notwendig.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Kurzzeittherapie mit 24 Sitzungen und einer Langzeittherapie mit zusätzlich 36, also insgesamt 60 Sitzungen. Sollten die Behandlungsziele bis dahin nicht erreicht worden sein, kann man in der kognitiven Verhaltenstherapie zusätzliche 20, und in der tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie zusätzliche 40 Sitzungen beantragen und kommt auf ein Behandlungskontingent von 80/100 Sitzungen. Nur in der modifizierten analytischen Psychotherapie und Psychoanalyse ist das Stundenkontigent größer. Hier endet eine Langzeittherapie nach 80, bzw. 160 Sitzungen und eine Verlängerung ist bis zu 150, bzw. 300 Behandlungsstunden möglich. Eine Zusammenfassung können Sie dieser Tabelle entnehmen.
| Psychoanalyse/modifizierte analytische Psychotherapie | Tiefenpschologisch orientierte Psychotherapie | Kognitive Verhaltenstherapie |
Langzeittherapie | 160/80 | 60 | 60 |
Umwandlung (Verlängerung) | 300/150 | 100 | 80 |
Welche Behandlungsdauer sinnvoll erscheint, werden Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihrem PsychotherapeutIn entscheiden. In der Regel sollten Sie sich auf eine Behandlungsdauer von mehreren Monaten, bzw. einigen Jahren einstellen. In dieser Zeit erhalten Sie in der Regel eine bis zwei 50-minütige Behandlungen („Sitzungen“) in der Woche. In der Endphase einer Therapie können auch größere Abstände zwischen den Sitzungen sinnvoll sein. Sind die vereinbarten Behandlungsziele erreicht, kann eine Psychotherapie selbstverständlich auch früher beendet werden.
Die Kosten für eine Paartherapie wird von keiner Krankenversicherung übernommen und muss daher selbst entrichtet werden.
Wir möchten Ihnen zunächst unsere Anerkennung aussprechen, dass Sie den ersten Schritt gewagt haben, sich Hilfe zu suchen. Manchmal ist es nicht leicht, sich eingestehen zu müssen, dass man Hilfe benötigt. Und manchen von uns fällt es schwer, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir möchten Sie jedoch ermutigen genau dies zu tun. Vielleicht aber haben Ihnen auch Freunde oder Verwandte oder ArbeitskollegInnen dazu geraten eine Psychotherapie zu beginnen. Wenn dem so ist, versuchen Sie dies als Chance zu begreifen. Eine Psychotherapie gibt einem die Möglichkeit, mehr über sich zu erfahren und die eigenen Beziehungen neu zu gestalten. Eine Psychotherapie ist immer dann sinnvoll, wenn es aufgrund psychischer Probleme zu Einschränkungen im alltäglichen Leben kommt. Wenn soziale Ängste so groß werden, dass der Gang zum Supermarkt eine Qual wird oder soziale Kontakte allmählich wegbrechen, weil Beziehungen als überwiegend anstrengend oder frustrierend erlebt werden. In den "probatorischen Sitzungen", kann man gemeinsam klären, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist.
Die Therapiemotivation ist einer der wichtigsten Prädiktoren für den Therapieerfolg, deshalb bitten wir alle PatientInnen selbst anzurufen. Wenn Sie Partner/in, Freund/in oder Angehörige/r sind, versuchen Sie bitte die betreffende Person dazu zu motivieren, sich eigenständig bei uns zu melden.
In der Regel gilt eine Sperrfrist von zwei Jahren, die ablaufen muss, damit nach einer beendigten Psychotherapie eine neue begonnen werden kann, sofern diese verfahrensgleich ist. Haben Sie aber bspw. vor einem Jahr eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie beendet, könnten Sie nun eine tiefenpsychologische Kurzzeittherapie beantragen, obwohl sie innerhalb der Sperrfrist liegt. Bei besonderer Begründung und in Ausnahmefällen kann dies auch bei verfahrensgleichen Behandlungsformen beantragt werden.
MVZ Psychische Gesundheit
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